Mitwirkung, Vergütung und Zahlungsbedingungen
§ 3.1 Mitwirkung und Informationen
Briefing / Freigabe / Abstimmung
Für Planung und Umsetzung eines Events können rechtzeitige Informationen, Entscheidungen und Freigaben erforderlich sein. Je nach Projekt können auch Zugänge, Genehmigungen oder Abstimmungen mit weiteren Beteiligten eine Rolle spielen. Welche Verantwortung bei welcher Partei liegt, ist im Angebot oder Vertrag konkret festzulegen; unbekannte Pflichten sollen nicht pauschal übertragen werden. Falls Informationen oder Freigaben verspätet vorliegen, sind mögliche Folgen für den Ablauf ausschließlich in einer rechtlich geprüften und zum Projekt passenden Regelung zu bestimmen.
§ 3.2 Vergütung und Auslagen
Die Vergütung und der konkrete Leistungsumfang sollen im jeweiligen Projektangebot als zentrale Bezugsgrundlage ausgewiesen werden. Je nach beauftragter Ausstattung können zusätzlich Kosten für Material, Transport, externe Dienstleister, Mobiliar, Beleuchtung, Dekoration oder Installationen entstehen. Welche Kostenarten tatsächlich anfallen, wie sie abgerechnet werden und ob Steuern oder Kostenvoranschläge gesondert zu behandeln sind, muss mit dem Geschäftsmodell sowie der buchhalterischen und juristischen Prüfung übereinstimmen. Diese AGB treffen hierzu noch keine verbindliche Aussage.
Kosten, Auslagen und Abrechnungsgrundlage im Angebot konkretisieren.
§ 3.3 Zahlungsbedingungen
Die abschließende Vertragsfassung benötigt klare Regelungen zu Fälligkeit, möglichen Abschlagszahlungen, Zahlungsweg, Verzug und gegebenenfalls Sicherheitsleistungen. Zahlungsfristen, Raten, Mahngebühren, Verzugszinsen oder Pauschalen dürfen nicht ohne geprüfte Vorgaben ergänzt werden. Die endgültige Regelung muss mit Angeboten, Rechnungsprozessen und den tatsächlich vereinbarten Projektabläufen übereinstimmen. Bis zu dieser Abstimmung bleibt der folgende Hinweis ein redaktioneller Platzhalter und keine Zahlungsforderung.
[Zahlungsmodalitäten, Fälligkeiten und gegebenenfalls Abschlagsregelungen ergänzen]