03 Dokument

Rechtliche Informationen / Dokument 03

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zenvorqel Events bilden den vorgesehenen Rahmen für die Zusammenarbeit bei Eventorganisation, Eventdesign und veranstaltungsbezogenen Leistungen. Sie erläutern die Grundstruktur von Angebot, Beauftragung, Planung und Durchführung. Maßgeblich sind jeweils die nachfolgenden Bestimmungen sowie die projektbezogen abgestimmten Unterlagen.


Inhalt

Die Übersicht dient der Orientierung. Für die Beurteilung einzelner Regelungen bleibt stets der vollständige Wortlaut der jeweiligen Bestimmung maßgeblich.

01§ 1

Geltungsbereich

§ 1.1 Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen für Verträge zwischen Zenvorqel Events und der jeweiligen Vertragspartei über projektbezogene Veranstaltungsleistungen gelten. Sie erfassen insbesondere die Vorbereitung, Konzeption, Organisation und gestalterische Begleitung eines Events, soweit diese Leistungen im Angebot oder in einer späteren Beauftragung beschrieben sind. Ob und in welchem Umfang abweichende Bedingungen einer Vertragspartei berücksichtigt werden, ist in der finalen Vertragsfassung eindeutig und nach rechtlicher Prüfung zu regeln. Die konkrete Einordnung der Vertragsparteien bleibt dabei offen und ist projektbezogen zu ergänzen.

§ 1.2 Leistungsrahmen

Briefing · Planung · Raumgestaltung · Mobiliar · Beleuchtung · Dekoration · individuelle Installationen

Zenvorqel Events entwickelt ganzheitliche Eventorganisation und Eventdesign als projektbezogenen Leistungsrahmen. Dazu können vom ersten Briefing über die Planung und Raumgestaltung bis zur Inszenierung mit Mobiliar, Beleuchtung, Dekoration oder individuellen Installationen unterschiedliche Bausteine gehören. Welche Leistungen tatsächlich geschuldet sind, welche Gewerke einbezogen werden und welche Verfügbarkeiten bestehen, wird nicht pauschal zugesagt. Es ist im jeweiligen Angebot und in der verbindlich abgestimmten Beauftragung nachvollziehbar festzuhalten.

§ 1.3 Veranstaltungsarten

Firmenveranstaltungen, Teambuildings, Firmenfeiern, Jubiläen, Geburtstage, private Events, Networking- und Themenabende

Der Schwerpunkt von Zenvorqel Events liegt auf Firmenveranstaltungen und deren individueller organisatorischer sowie gestalterischer Umsetzung. Daneben können Teambuildings, Firmenfeiern, Jubiläen, Geburtstage, private Events, Networking- und Themenabende Gegenstand eines Projekts sein. Die Aufzählung dient allein der Einordnung und ist nicht abschließend. Gemeint sind persönliche Veranstaltungsformate vor Ort; konkrete Orte, Kapazitäten, Termine und einzelne Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der jeweiligen Projektvereinbarung.

02§ 2

Projektbezogen

Angebot, Beauftragung und Leistungen

§ 2.1 Angebote und Konzeptstände

Individuelle Eventkonzepte, Kalkulationen und Leistungsbeschreibungen werden projektbezogen entwickelt. Sie sollen den jeweiligen Konzeptstand, die vorgesehenen Leistungen und die zugrunde liegenden Annahmen nachvollziehbar abbilden. Ob ein Angebot verbindlich ist, wie lange es gilt und welche Freigabeschritte erforderlich sind, muss vor Veröffentlichung dieser Bedingungen als belastbare Vertragsregelung ergänzt werden. Bis dahin darf aus einem Konzeptstand keine automatische Preisbindung, Reservierung oder Verfügbarkeitszusage abgeleitet werden. Änderungen zwischen einzelnen Planungsständen sind klar zu dokumentieren.

§ 2.2 Vertragsschluss und Freigaben

Die finale Fassung dieser Bedingungen muss festlegen, auf welchem Weg Annahmen, schriftliche Bestätigungen, Freigaben und nachträgliche Vereinbarungen wirksam werden. Auch Kommunikationskanäle, Formanforderungen und die Einordnung mündlicher Abstimmungen bedürfen einer rechtlich geprüften Entscheidung. Freigaben zu Layouts, Abläufen, Raumgestaltung oder Ausstattungsentscheidungen sollten projektbezogen nachvollziehbar dokumentiert werden, damit der vereinbarte Umfang für alle Beteiligten erkennbar bleibt.

[Verbindlichen Annahmeprozess, Formvorgaben und Freigabelogik ergänzen]

§ 2.3 Leistungsänderungen im Projekt

Änderungswünsche, Zusatzleistungen oder Anpassungen aufgrund verfügbarer Ressourcen können Einfluss auf Zeit, Umfang und Vergütung eines Projekts haben. Eine Änderung ist daher nicht automatisch kostenlos oder ohne erneute Abstimmung umsetzbar. Die finale Regelung soll unterscheiden, ob eine Anpassung das Konzept, die Organisation oder die konkrete Umsetzung betrifft, und wie ihre Folgen dokumentiert sowie freigegeben werden. Soweit Dritte beteiligt sind, dürfen Abstimmungen nur in dem Umfang beschrieben werden, der tatsächlich vereinbart wurde.

03§ 3

Mitwirkung, Vergütung und Zahlungsbedingungen

§ 3.1 Mitwirkung und Informationen

Briefing / Freigabe / Abstimmung

Für Planung und Umsetzung eines Events können rechtzeitige Informationen, Entscheidungen und Freigaben erforderlich sein. Je nach Projekt können auch Zugänge, Genehmigungen oder Abstimmungen mit weiteren Beteiligten eine Rolle spielen. Welche Verantwortung bei welcher Partei liegt, ist im Angebot oder Vertrag konkret festzulegen; unbekannte Pflichten sollen nicht pauschal übertragen werden. Falls Informationen oder Freigaben verspätet vorliegen, sind mögliche Folgen für den Ablauf ausschließlich in einer rechtlich geprüften und zum Projekt passenden Regelung zu bestimmen.

§ 3.2 Vergütung und Auslagen

Die Vergütung und der konkrete Leistungsumfang sollen im jeweiligen Projektangebot als zentrale Bezugsgrundlage ausgewiesen werden. Je nach beauftragter Ausstattung können zusätzlich Kosten für Material, Transport, externe Dienstleister, Mobiliar, Beleuchtung, Dekoration oder Installationen entstehen. Welche Kostenarten tatsächlich anfallen, wie sie abgerechnet werden und ob Steuern oder Kostenvoranschläge gesondert zu behandeln sind, muss mit dem Geschäftsmodell sowie der buchhalterischen und juristischen Prüfung übereinstimmen. Diese AGB treffen hierzu noch keine verbindliche Aussage.

Kosten, Auslagen und Abrechnungsgrundlage im Angebot konkretisieren.

§ 3.3 Zahlungsbedingungen

Die abschließende Vertragsfassung benötigt klare Regelungen zu Fälligkeit, möglichen Abschlagszahlungen, Zahlungsweg, Verzug und gegebenenfalls Sicherheitsleistungen. Zahlungsfristen, Raten, Mahngebühren, Verzugszinsen oder Pauschalen dürfen nicht ohne geprüfte Vorgaben ergänzt werden. Die endgültige Regelung muss mit Angeboten, Rechnungsprozessen und den tatsächlich vereinbarten Projektabläufen übereinstimmen. Bis zu dieser Abstimmung bleibt der folgende Hinweis ein redaktioneller Platzhalter und keine Zahlungsforderung.

[Zahlungsmodalitäten, Fälligkeiten und gegebenenfalls Abschlagsregelungen ergänzen]

04§ 4

Änderungen, Absagen und höhere Gewalt

§ 4.1 Änderungen durch Projektbeteiligte

Änderungen an Termin, Umfang, Ablauf, Ausstattung oder Inszenierung sollen dokumentierbar sein und im jeweiligen Projekt bewertet werden. Je nach Anpassung können Ressourcen, Zeitplanung und Kosten betroffen sein. Eine automatische Zustimmung oder die Anwendung pauschaler Kosten ist mit diesem Entwurf nicht verbunden. Die finale Klausel muss regeln, wie Änderungswünsche abgestimmt, freigegeben und gegenüber Beteiligten oder Dienstleistern eingeordnet werden, soweit diese tatsächlich Teil der vereinbarten Leistung sind.

§ 4.2 Absage und Verschiebung

Für Absagen und Verschiebungen ist eine gesondert geprüfte Regelung erforderlich. Sie soll berücksichtigen, ob bereits Leistungen erbracht, Ressourcen gebucht oder projektbezogene Aufwendungen ausgelöst wurden. Fristen, Formvorgaben sowie mögliche Erstattungs- oder Ersatzansprüche dürfen erst nach finaler juristischer Freigabe und passend zu den angebotenen Vertragsarten festgelegt werden. Insbesondere werden mit diesem Entwurf keine Stornopauschalen oder verbindlichen Folgen einer Terminänderung erklärt.

[Regelung zu Absage, Verschiebung, Fristen und bereits erbrachten Leistungen juristisch ergänzen]

§ 4.3 Höhere Gewalt und behördliche Vorgaben

Unvorhersehbare und nicht beherrschbare Umstände sowie behördliche Anordnungen können die Durchführung eines Events beeinflussen. Die endgültige Vertragsfassung soll hierfür eine juristisch geprüfte Regelung zu Information, Abstimmung und möglichen Anpassungspflichten enthalten. Sie darf keine generelle Haftungsfreistellung behaupten und soll gesetzliche Vorgaben sowie die Situation des Einzelfalls berücksichtigen. Eine abschließende Liste möglicher Ereignisse ist in diesem redaktionellen Entwurf nicht vorgesehen.

Vor Veröffentlichung rechtlich abstimmen.

05§ 5

Verantwortlichkeiten, Haftung und Themenformate vor Ort

§ 5.1 Verantwortlichkeiten am Veranstaltungsort

Vor Ort

Die Zuordnung von Verantwortlichkeiten rund um Veranstaltungsort, Sicherheit, Genehmigungen, Teilnehmende, Infrastruktur und beauftragte Dritte hängt von Venue, Auftrag und tatsächlichem Leistungsumfang ab. Deshalb sollen Pflichten nicht pauschal einer Partei zugewiesen werden. Die finale Regelung ist mit den jeweiligen Projektrollen abzugleichen und rechtlich zu prüfen. Sicherheits- und Genehmigungsthemen werden durch diese AGB nicht als Rechtsberatung behandelt, sondern bedürfen einer abgestimmten, sachgerechten Projektentscheidung.

§ 5.2 Haftung

Eine endgültige Haftungsregelung muss deutschem Recht und dem konkreten Vertragsmodell entsprechen. Sie soll gesetzliche Ausnahmen und mögliche Beschränkungen präzise erfassen, ohne pauschale Haftungsfreizeichnungen zu verwenden. Da hierzu keine bestätigte Regelung vorliegt, enthält dieser Entwurf bewusst keinen Haftungsausschluss und keine betragsmäßige Begrenzung.

[Juristisch geprüfte Haftungsregelung ergänzen]

05Themenwelt

Themenwelt vor Ort

Physische casino-inspirierte Themenwelten

Casino-Abende sowie Poker-, Roulette- und Blackjack-Konzepte von Zenvorqel Events sind persönliche, künstlerisch gestaltete Unterhaltungskonzepte vor Ort. Im Mittelpunkt stehen Szenografie, Interaktion und eine gemeinsam entwickelte Themenwelt mit physischen Spieltischen, Karten und Chips. Die konkrete Ausgestaltung wird projektbezogen abgestimmt und muss die rechtlichen Anforderungen des jeweiligen Formats berücksichtigen. Diese Konzepte sind ausdrücklich kein Online-Casino und kein Glücksspielangebot: Sie vermitteln keine Spielerkonten, Einzahlungen, Auszahlungen, Boni, Jackpots oder digitale Spielmechaniken. Die finale Vertragsfassung soll diese Einordnung dort ergänzen, wo sie für das einzelne Event rechtlich erforderlich ist.

06§ 6

Schlussbestimmungen

§ 6.1 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die finalen Schlussbestimmungen müssen eine fachkundig freigegebene Regelung zu anwendbarem Recht, Gerichtsstand und gegebenenfalls zu verbraucherschützenden Vorgaben enthalten. Eine Rechtswahl oder ein Gerichtsstand darf nicht ohne belastbare Grundlage angegeben werden. Die Formulierung muss zur tatsächlichen Zielgruppe, zur Unternehmensform und zum jeweiligen Vertragsmodell passen. Bis diese Punkte geklärt sind, bleibt dieser Abschnitt bewusst offen und ersetzt keine individuelle rechtliche Bewertung.

[Regelung zu anwendbarem Recht und Gerichtsstand ergänzen]

§ 6.2 Teilunwirksamkeit und ergänzende Bestimmungen

Auch eine salvatorische Klausel oder vergleichbare Schlussregelung darf nicht ungeprüft aus einem Standardmuster übernommen werden. Ihre Verwendung, Reichweite und Formulierung sind vor Veröffentlichung rechtlich abzustimmen. Gleiches gilt für ergänzende Bestimmungen, die sich aus besonderen Vertragsarten oder gesetzlichen Vorgaben ergeben können. Der endgültige Text soll klar erkennen lassen, welche Regelungen verbindlich vereinbart sind und ab welchem dokumentierten Stand sie gelten.

[Juristisch geprüfte Schlussbestimmungen ergänzen]